AKUPUNKTUR

Die Reizung von Akupunkturpunkten ist wohl die älteste und am weitesten verbreitete Heilmethode der Welt. In der Akupunktur wird die Existenz von 361 Akupunkturpunkten angenommen, die auf den Meridianen angeordnet sind. Demnach gibt es zwölf Hauptmeridiane, die jeweils spiegelverkehrt auf beiden Körperseiten paarig angelegt sind, acht Extrameridiane und eine Reihe von so genannten Extrapunkten. Durch Einstiche mit Nadeln an genau festgelegten Punkten der Haut können Störungen im Körperinneren beseitigt oder gelindert werden.

 

Die dünnen Akupunkturnadeln verbleiben etwa 20 bis 30 Minuten und entfalten ihre heilsame Wirkung, während sich der Patient auf der Liege entspannt. Die meisten Patienten empfinden die Akupunktur – nicht selten schon bei der ersten Behandlung – als wohltuend, entspannend und oft verblüffend schnell wirksam.

 

Was genau bei einer Akupunktur im Körper abläuft, ist wissenschaftlich noch nicht restlos aufgeklärt. Dank moderner wissenschaftlicher Untersuchungsverfahren konnte die Akupunkturwirkung in den letzten Jahren aber viel besser erklärt werden. Nach Meinung der Anhänger der Traditionellen Chinesischen Medizin wird durch das Einstechen der Nadeln der Fluss des Qi beeinflusst. Die heilende Wirkung kommt u.a. dadurch zustande, dass der stimulierende Reiz der Nadeln im Gehirn eine vermehrte Ausschüttung schmerzlindernder und stimmungsaufhellender Substanzen auslöst, die oft auch als „Glückshormone“ bezeichnet werden. Dazu gehören das Serotonin, körpereigene Morphine wie das Endorphin sowie die Enkephaline.

 

Indikationen
• Akute und chronische Wirbelsäulenschmerzen
• Chronisch schmerzhafte Gelenkerkrankungen
• Tennis- und Golferellenbogen
• Achillodynie
• Kopfschmerz/ Migräne
• Muskelfunktionsstörungen

Gesetzlich Versicherte können auf Kosten der Krankenkassen zur Zeit ohne besonderen Antrag mit Akupunktur für die Indikationen chronischer Schmerz im Bereich des Rückens oder chronischer Knieschmerz behandelt werden. Viele private Krankenkassen erstatten die Kosten für Akupunktur zur Schmerzbehandlung. Bei anderen Beschwerden und wenn Ihr Versicherungsvertrag keine eindeutigen Regelungen enthält, ist es empfehlenswert, sich vorher mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen auch bei der Forschungsgruppe Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin (FATCM) e.V. unter www.facm.de